Erinnerung an Briefauflagen bei Post an Leonard Peltier

Seit einem knappen Jahr sind für Gefangene des USP Coleman/Florida und somit auch für Leonard Peltier veränderte Auflagen für Briefsendungen gültig. Wer diese nicht kennt oder berücksichtigt wird seine Post im besten Fall mit dem Hinweis “nicht zustellbar” zurück erhalten. Nochmals: diese Auflagen richten sich nicht gezielt gegen Leonard Peltier, betreffen diesen aber ganz besonders, denn seit über 40 Jahren ist die zahlreiche Brief- und Kartenpost für ihn ein wichtiges Überlebensmittel. Gerade vor Leonards 75. Geburtstag werden wohl wieder tausende Menschen aus aller Welt versuchen, ihm zu schreiben, daher hier nochmals die Regularien, die wir in den kommenden Wochen immer mal wieder bekanntgeben werden.

Es ist nur noch weißes Briefpapier in weißen Umschlägen erlaubt. Das Papier darf nicht Kartenartig sein, der Brief darf keine  Bilder beinhalten, auch keine mit Markern oder Buntstiften gemalte Bilder. Adresse oder Absender dürfen nicht in Form von Aufklebern sein, sondern müssen in Tinte geschrieben sein oder in Form eines Adressstempels. Die Briefe dürfen nicht nach Parfüm, Duftstoffen, Eau de Cologne, sonstigen Sprays etc. riechen. Alle selbstgemachten oder gekauften Grußkarten sind untersagt. In allen o.g. Fällen wird die Post bei Verstoß beschlagnahmt und nicht ausgeliefert. Außerdem werden die Postumschläge der Anwälte vor Auslieferung fotokopiert. Briefmarken werden aus der Post entfernt und nicht ausgeliefert.

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