Newsletter 1 – 2019
Und hier die Themen:
1. Verlegungsantrag Leonard Peltier 2. Jahresbericht 2018 und Spenden 2018 3. Erlebnisreise in das Land der Oglala-Lakota hat noch Plätze frei 4. Zum bevorstehenden 75. Geburtstag Leonard Peltiers (12.9.2019) 5. sonstiges
https://www.leonardpeltier.de/wp-admin/post.php?post=5471&action=edit
Vor Jahren ist mir die Situation von Leonard Peltier durch die Gesellschaft für Bedrohte Völker(GfbV) mit Sitz in Göttingen und wenig später durch Amnesty International bekannt geworden. So gab es für mich zusätzlich zwei Gründe mich an den Bemühungen zur Freilassung von L.P. zu beteiligen, einmal bin ich auch Jahrgang 1944, also im gleichen Alter und zum anderen hat mich die Situation der nordamerikanischen Völker abseits von Karl May ( den ich als Heranwachsende auch gelesen habe) und Fenimore Cooper sehr interessiert.Im Laufe der Jahre habe ich natürlich auch durch Berichte mehr realistische Kenntnisse der Situation und bin sehr erschrocken über die Behandlung der nordamerikanischen Ureinwohner. In den letzten Jahren habe ich also auch direkt an L.P. ins Gefängnis geschrieben. Der letzte Brief sollte ihn zu Weihnachten oder Neujahr 2019 erreichen. Heute am 13.02.2019 fand ich ihn ungeöffnet mit der Bemerkung “Empfänger nicht zu ermitteln” in meinem Briefkasten. Was hat das zu bedeuten? Ist L.P. verlegt worden oder aufgrund seines Gesundheitzustandes verstorben?Können Sie das ermitteln? Mit freundlichem Gruß Brunhild Mönning
Wir haben soeben Ihnen eine Email zukommen lassen und hoffen Ihnen damit geholfen zu haben. Wichtig ist es die seit Sommer 2018 gültigen Regelungen für den Postverkehr zu kennen und einzuhalten, ansonsten wird die Post nicht zugestellt. Hier nochmals aus unserer Websiite-Meldung vom letzten September:
Hier die neuen Regulierungen, wenn ihr Leonard Peltier schreiben wollt: Es ist nur noch weißes Briefpapier in weißen Umschlägen erlaubt. Das Papier darf nicht Kartenartig sein, der Brief darf keine Bilder beinhalten, keine mit Markern oder Buntstiften gemalte Bilder. Adresse oder Absender dürfen nicht in Form von Aufklebern sein, sondern müssen in Tinte geschrieben sein oder in Form eines Adressstempels. Die Briefe dürfen nicht nach Parfüm, Duftstoffen, Eau de Cologne, sonstigen Sprays etc. riechen. Alle selbstgemachten oder gekauften Grußkarten sind untersagt. In allen o.g. Fällen wird die Post bei Verstoß beschlagnahmt und nicht ausgeliefert. Außerdem werden die Postumschläge der Anwälte vor Auslieferung fotokopiert. Briefmarken werden aus der Post entfernt und nicht ausgeliefert. Die Geschichte entmenschlichender Haftbedingungen und eines pervertierten UnRechtssystems geht weiter. Bitte beachtet die neuen Auflagen, sonst wird eure Post nicht zugestellt.