Zum Leipziger Urteil gegen Aktivist*innen der AntiFa

Unser Beitrag vom Anfang der Woche zur Kriminalisierung von der LETZTEN GENERATION und der bevorstehenden Urteilsverkündung zu Lina E. und den Mitangeklagten endete mit den Worten:

“Es bleibt ein übler Nachgeschmack, wenn wir an die Verstrickungen von Polizei, Verfassungsschutz und Politik mit den NSU-Morden, an die milden Urteile gegen rechte Gewalttäterinnen oder an die braunen Gesellinnen in Polizei, Armee, Justiz denken. In diesem Sinne solidarisieren wir uns mit allen AntiFaschist*innen” ” – und dies erst recht so kurz nach dem 30. Jahrestag des mörderischen Brandanschlages auf die Familie Genç in Solingen. Hierbei erinnern wir in hohem Respekt an Mevlüde Genç, die beim Mordanschlag von Solingen 1993 zwei Töchter, zwei Enkelinnen und eine Nichte verlor. Und dennoch bat sie bis zu ihrem Lebensende darum, keinen Hass aufkommen zu lassen. Es ist in Anbetracht der brutalen Gewalt rechter Schläger- und Killerkommandos schwer, dem zuzustimmen. Und hierbei lassen wir die Gleichsetzung faschistischer Gewalt mit sogenannter “linker Gewalt” nicht gelten, denn diese Ablenkungsmanöver vertuschen wesentliches: bei rechter Gewalt richtet sich diese gegen Opfer, bei der Gegengewalt aber gegen Täter. Daher gilt es jenes Spagat hinzubekommen, einerseits Hass als Triebfeder nicht aufkommen zu lassen und andererseits Wege zu finden, faschistische Strukturen zu verhindern und auch anzugreifen. Militanz ist hierbei nur ein Weg, aber wenn, dann sollte sie reflektiert, vermittelbar und nicht lebensgefährdent sein. Wir dürfen es den herrschenden Politikmasken nicht erlauben, unsere Gegenwehr und Gegenaktionen mit der systematischen Gewalt rechter Täter gleichzusetzen.

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